Gesetze
Veterinäramt Kanton ZH
Was Hundehalter und Hundehalterinnen wissen müssen Was Hundehalterinnen und Hundehalter alles zu beachten haben:
Nicht nur die neue kantonale Hundegesetzgebung, sondern auch die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung des Bundes enthält Vorgaben zur Hundehaltung. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen was im zeitlichen Ablauf alles zu bedenken ist. In der Broschüre für Hundehalterinnen und Hundehalter finden Sie alles Wissenswerte rund um die Hundehaltung. Zudem gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) viele Informationen über das Halten von Hunden.
Bevor ein Hund angeschaft wird:
* Haftpflichtversicherung abschliessen mit mindestens Fr. 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse. * Der Sachkundenachweis Theorie für Hundehaltung ist zu erlangen, wenn es der erste Hund ist. * Abklären, dass es sich um einen Hund handelt, der einen Mikrochip trägt und bei der Zentralen Datenbank ANIS gemeldet ist. * Sicherstellen, dass es sich um keinen Hund handelt, welcher der Rassetypenliste II angehört da die Übernahme verboten ist.
Wenn ein Hund übernommen worden ist:
* An- bzw. Ummeldung bei der Zentralen Datenbank ANIS mit u.a. Angabe der Microchip-Nr. des Hundes innert 10 Tagen. * Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 10 Tagen und Hundeabgabe leisten. * Praktischer Sachkundenachweis für Hundehaltung innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes erlangen. * Absolvierung des praktischen Sachkundenachweises innerhalb eines Jahres, wenn der Hund bei der Übernahme älter als 8 Jahre ist. |
Rassetypenliste I und II
Zusätzlich für Hunde der Rassetypenliste I, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind (deckt Sachkundenachweis praktisch auch ab):
* Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes. * Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes. * Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird.
Während der Hundehaltung - generell und jährlich wiederkehrend:
* Allgemeine Pflicht beim Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes umfassend einhalten. * Orte mit Zutrittsverbot und genereller Leinenpflicht beachten, Kot korrekt beseitigen, Lärmbelästigung vermeiden. * Hundeabgabe an die Gemeinde und Haftpflichtversicherung jährlich begleichen. * Namens- oder Adressänderungen bei der Zentralen Datenbank ANIS und bei der Gemeinde innert 10 Tagen melden.
Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist:
* Abgabe oder Tod bei der Zentralen Datenbank ANIS und bei der Gemeinde innert 10 Tagen melden.
Weitere Angaben zu Hunden der Rassetypenliste II
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten. Nur Halter, die für ihren Hund eine Haltebewilligung erlangt haben, dürfen den Hund weiterhin im Kanton Zürich halten. Die vorübergehende Haltung von Hunden der Rassetypenliste II durch Drittpersonen ist bis zu max. 30 Tagen pro Kalenderjahr erlaubt. Halter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich, dürfen sich mit ihren Hunden der Rassetypenliste II im Kanton Zürich aufhalten, wobei für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum gilt. |
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Der Bund schreibt im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzverordnung vor, wie Tiere zu halten sind, was für Ausbildungen Personen, die mit Tieren zu tun haben oder Tiere halten, erfüllen müssen.
Hunde richtig halten
Fast eine halbe Million Hunde leben in der Schweiz. Die Mensch-Tier-Beziehung ist mit keinem anderen Tier so eng. Umso mehr gilt es, die wahren Bedürfnisse des Hundes zu kennen und zu befriedigen. Deshalb schreibt der Bund eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.
Sie möchten einen Hund? Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, müssen sie künftig vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie zudem im ersten Jahr ein praktisches Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. Wenn Sie bereits vor dem Kauf eines neuen Hundes Hundehalter oder Hundehalterin waren, müssen sie nur noch das praktische Training absolvieren.
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